Freilerner – Ein Mensch, der lernt, was, wann, wo, wie und mit wem es ihm passt.
Bildungsfreiheit – Allgemein die Freiheit, sich nach eigenem Ermessen zu bilden, und die Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen durch die Gesellschaft.
Speziell auf unterrichtspflichtige Kinder (1.-9.Schulstufe) bezogen, die Abschaffung dieser Unterrichtspflicht zu Gunsten eines Bildungsrechts für betreffende Kinder und einer Bildungspflicht seitens ihrer Eltern.
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